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Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers (De Gruyter) frei zugänglich. Auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt werden seit einigen Jahren sog. Legal Tech-Inkassounternehmen aktiv, die mit Hilfe digitaler Prozesse insbesondere geringwertige Forderungen durchsetzen. Aufgesetzt wird das Angebot in der Regel auf das Stellvertretungs- und Abtretungsrecht, welches unter bestimmten Umständen verlangt, Vollmachts- und Abtretungsurkunden als Papierdokumente im Original beizubringen. Das erschwert die Digitalisierung (sog. »Medienbruch«). Der Beitrag führt kurz in das Geschäftsmodell der Legal Tech-Unternehmen ein. Anschließend wird erörtert unter welchen Voraussetzungen Vollmachts- oder Abtretungsurkunden beigebracht werden müssen und welche Handlungsspielräume bestehen. Der Beitrag nähert sich der Thematik zwar aus Sicht von Legal Tech-Unternehmen, ist aber auch darüber hinaus von Interesse, da die zugrundeliegenden Normen (§§ 174 und 410 BGB) auch sonst in der juristischen Praxis – insbesondere im Anwaltsberuf – hohe Relevanz haben. |