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Arbeitsverhältnisse bewegen sich heute zunehmend weg von der klassischen, engen betrieblichen Einbindung hin zu loseren Arbeitsbeziehungen. Vor dem Hintergrund dieser strukturellen Veränderung fragen wir uns, ob die geltenden Qualifikationskriterien des Arbeitsvertragsrechts weiterhin eine taugliche Abgrenzung zwischen Arbeitsverträgen und sonstigen Dienstleistungsverträgen gewährleisten können. Aufbauend auf dem historischen, teleologischen und systematischen Kontext des Arbeitsvertragsbegriffs analysieren wir hierfür dessen einzelne Elemente. Unsere Untersuchung zeigt, dass der verwendete Kriterienkatalog den neuen Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0 nicht mehr vollständig gerecht wird. |