Eine Überlegung über das Wesen des Pluralismus von Haftungsprinzipien und ihre Beziehungen im japanischen Deliktsrecht: Andeutung von das deutsche und österreichische Recht (1)

Jazyk: japonština
Rok vydání: 2021
Předmět:
Zdroj: 中央ロー・ジャーナル. 18(3):53-95
ISSN: 1349-6239
Popis: application/pdf
In dem Aufsatz wird auf der Grundlage der Ergebnisse der rechtsvergleichenden Untersuchung die Richtung der Auslegung oder Gesetzgebung der Lehre von verschuldensunabhängigen Haftungs und der besonderen Deliktsvorschriften des Deliktsrechts als Andeutung für das japanische Recht ergeläutert. Auf Basis der Ergebnisse der rechtsvergleichenden Untersuchung aus meinem vorangegangenen Aufsätze können zwei Dinge angeführt werden. Erstens ist die Lehre von Gefährdungshaftung nicht nur als Auslegungstheorie entwickelt worden, sondern auch auf der Ebene der Rechtspraxis, was zeigt, dass die Gefährdungshaftung in der Lage ist, vielfaltige Unfälle zu lösen. Zweitens werden die Verschuldenshaftung und die Gefährdungshaftung im Kern als Zurechnungsprinzipien mit eigenem Inhalt anerkannt, und auf dieser Grundlage wirken diese Zurechnungsprinzipien zusammen, um die Auslegung der bestehenden Gesetze der einzelnen Bestimmungen und Rechtsinstitution des BGB zu unterstützen oder die Richtung der Gesetzgebung anzugeben, die eingeschlagen werden sollte. Auf diese Weise unterstützt Prinzip die pluralistische Zurechnungsprinzipien organisch die oben erwähnte Rechtsentwicklung durch ihre Beziehung zueinander. Der gemeinsame Nenner oder die Prämisse dieser beiden Vorschläge ist, dass die Gefährdungshaftung sowohl in der Rechtliche Hermeneutik als auch in der Praxis eine bedeutende Bedeutung und Rolle im Deliktsrecht hat. Diese beiden Ergebnisse sind für das japanische Recht in den folgenden Situationen von großer Bedeutung. Erstens wurde die Lehre von Gefährdungshaftung im japanischen Recht zwar seit einiger Zeit als ein anderes Zurechnungsprinzip als das der Verschuldensprinzips entwickelt, doch beschränkte sich die akademische Bewertung dieser Haftung auf eine negative Bewertung als Ausnahme von der Verschuldenshaftung. In dem Aufsatz habe ich versucht, den Grund dafür zu erklären, indem ich die Entwicklung der Lehre von Gefährdungshaftung mit der Entwicklung der Lehre von Vershuldenshaftung verglichen habe und argumentiert habe, dass es der Lehre von Gefährdungshaftung an einer theoretischen Grundlage mangelt, um die Möglichkeit ihrer Entwicklung auf der Ebene der Rechtspraxis zu unterstützen. Wie das erste Ergebnis der rechtsvergleichenden Untersuchung zeigt, ist die Tatsache, dass die Lehre von Gefährdungshaftung im System des Deliktsrechts als einzigartig Zurechnungsprinzip positioniert ist, der neben der Verschuldenshaftung steht, indem dieses Zurechnungsprinzip den Charakter der Rechtspraxis erlangt, eine wichtige Anregung, die es zu nutzen gilt. Indem man sich von dieser Errungenschaft inspirieren lässt, wird es möglich sein, auf der Ebene der Rechtspraxis der Gefährdungshaftung die Grundlage für Urteile zu schaffen und die Kriterien für Urteile zu klären sowie eine konkrete Methode für Urteile auf der Grundlage dieser Kriterien vorzustellen. Auf diese Weise wird die Gefährdungshaftung im japanischen Recht einen praktischen Charakter erhalten. Wir werden auch die Möglichkeit einer Gesetzgebung untersuchen, die auf dieser Praktikabilität der Gefährdungshaftung beruht.
Databáze: OpenAIRE