Reconstruction of the requirements 'by' and 'operation' in the law on motor vehicle liability (2): suggestion by the German and the Austrian law
Jazyk: | japonština |
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Rok vydání: | 2021 |
Předmět: | |
Zdroj: | 中央ロー・ジャーナル. 18(2):17-40 |
ISSN: | 1349-6239 |
Popis: | application/pdf Der Aufsatz befasst sich mit der Auslegungsrichtlinie der Tatbeständen “durch” und “den Betrieb” im Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz,besonders,fukussiert eine immanente Untersuchung der Rechtsprechungen zur die Unfälle der Kraftfahrzeug. Im japanischen Recht wurde die Theorie, die auf den Zweck und das Ziel des Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzs beziehen wollen stark befürwortet. Allerdings ist der Zweck des Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzs zu allgemein, und aus diesem Grund ist die Auslegung der einzelnen Voraussetzungen, insbesondere die “durch den Betrieb”, nicht kontrolliert. Dort besteht die Ursache für die Verwirrung bei der Auslegung dieser Voraussetzungen. Der Zweck des Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzs ist eine Schutz der Verkehrsopfer. Dieser Zweck trennt zwei Punkte,und zwar Gewährleistung des Schutzes der Verkehropfer und Verstärkung des Schutzes der Verkehrsopfer.Der erste bezieht sich auf Trennungsprinzip, und der letztere bezieht auf Gefährdungshaftung. In jeder Hinsicht genugt keine Anhäufung von Theorie. Den Schlüssel zur Lösung dieses Problem möchte ich durch eine Untersuchung des deutschen und österreichischen Deliktsrechts finden. |
Databáze: | OpenAIRE |
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