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In diesem Aufsatz thematisiert sich die Stellung der Straflehre Hegels in seiner praktischen Philosophie und fragt sich nach der heutigen Bedeutung dieser Lehre. Erstens erklärt sich der Grundzug der Straflehre in der »Philosophe des Rechts« im Ganzen— nicht nur in dem abstrakten Recht, sondern auch in der Moralität und in der Sittlichkeit (besonders der bürgerlichen Gesellschaft und dem Staat). Zweitens skiziert sich die Bewertung der Straflehre Hegels in den deutschen Debatten über Strafrecht im zweiten Hälfte des 19 Jahrhunderts und im 20 Jahrhundert. Drittens lenkt sich Aufmerksamkeit auf dem Hinweis Hegels darauf, dass Strafe ihre Grenzen für Auflörsung der sozialen Konflikten hat, dass die Polizei und der Staat diese Grenzen übersteigen können. Schließlich betrachtet sich darüber, dass Hegel die Auslösung der sozialen Konflikten in der sittlichen Versöhnung findet und das Verhältnis der Strafe zu dieser Versöhnung problematisiert. |