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Die Überlastung von Strafverfolgungsbehörden hat zur Folge, dass häufig auf umfassende Beweiserhebungen verzichtet wird bzw. werden muss, sodass es auch in sensiblen Verfahren, wie jenen zu Ausbeutungs- oder Menschenhandelsvorwürfen oft "Aussage gegen Aussage" steht. Damit lastet die "faktische Verantwortung" für eine erfolgreiche Strafverfolgung aber auf dem "schwächsten Glied", dem Opfer. Dieses befindet sich nicht nur regelmäßig in einer prekären Lebenssituation, sondern oft auch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem oder den Tatverdächtigen. Aus diesen Gründen, aber auch aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen durch Täter*innen, kann die Aussagepflicht im Strafverfahren für Opfer eine große Belastung darstellen, vor allem, wenn diese ohnedies schon durch die erlittenen Übergriffe psychisch beeinträchtigt oder gar traumatisiert sind. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob ein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht für Opfer von Menschenhandel hier Abhilfe schaffen und zugleich mehr Opfer ermutigen könnte, sich Opferhilfeeinrichtungen und Strafverfolgungsbehörden anzuvertrauen. Andererseits wären Polizei und Staatsanwaltschaft dann „gezwungen", von vornherein umfassender zu ermitteln, wodurch im Endeffekt die Verurteilungsrate sogar steigen könnte. |