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Ziel der Arbeit war es, zu untersuchen, inwieweit sich der Einsatz ergänzender elektronischer Aufklärungsmedien auf das subjektive Verständnis der Aufklärung bei Patienten auswirkt, um so den Prozess einer rechtssicheren Aufklärung als Grundlage für eine wirksame Einwilligung des Patienten in den bevorstehenden Eingriff zu unterstützen. Um sich diesem Thema zu nähern, wurde an der Universitätsfrauenklinik Ulm eine prospektive, randomisierte Studie mit Patientinnen, bei denen ein primärer Kaiserschnitt geplant ist, durchgeführt. Im Rahmen dieser Studie wurde die eine Patientinnengruppe klassisch zweistufig mittels Aufklärungsbogen und Arztgespräch aufgeklärt. Der zweiten Patientinnengruppe wurde ergänzend zur zweistufigen Aufklärung noch ein Film über die bevorstehende Schnittentbindung gezeigt. Beide Patientinnengruppen wurden jeweils direkt nach der Aufklärung und nochmals nach dem Eingriff selbst mittels Fragebogen befragt. Zur Auswertung der Daten der Fragebögen wurden die Unterschiede der beiden Patientinnengruppen vor und nach dem Eingriff hinsichtlich dreier Hypothesen untersucht: Hypothese 1: Ein zusätzliches Aufklärungsmedium wirkt sich auf das Verständnis, das Gefühl der Ausführlichkeit und das Gefühl der Individualisierung der Aufklärung aus. Hypothese 2: Ein hoher Bildungsgrad der Patientin wirkt sich auf das Verständnis der Aufklärung aus. Hypothese 3: Eine gute Sprachfähigkeit der Patientin wirkt sich auf das Verständnis der Aufklärung aus. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse der Studie, dass sich die Implementierung eines umfassenderen Aufklärungsprozesses mit ergänzendem audiovisuellem Aufklärungsmedium grundsätzlich auf die Patientenaufklärung auswirkt. So sind die mittels zusätzlichem Film aufgeklärten Patientinnen, egal aus welcher Bildungsschicht oder mit welchem sprachlichen Hintergrund, kritischer in der Bewertung des Aufklärungsgesprächs, was tendenziell auf die zusätzlich gewonnenen Eindrücke und Informationen aus dem gezeigten Film über den Eingriff zurückzuführen ist. Informationsdefizite und auftretende Fragen auf Seite der Patientin werden durch den zusätzlichen Reiz des Films besser erkannt. Aus diesem Grunde erscheinen zwei Dinge essentiell: Zum einen muss der Aufklärungsfilm inhaltlich und sprachlich optimal auf die Aufklärungssituation vor Ort abgestimmt sein. Zum anderen zeigt die Studie, dass die Reihenfolge der Bausteine einer „dreistufigen Aufklärung“ (Aufklärungsbogen, -film, -gespräch) von wesentlicher Bedeutung ist. Die Patientinnen müssen den Film als Vorbereitung auf das Arztgespräch sehen können. Nur so ist sichergestellt, dass die durch die zusätzliche Visualisierung auftretenden Fragen auch mit dem Arzt persönlich besprochen werden können. Die Patientinnen sind dann nicht mit einer möglichen Verunsicherung aus der zusätzlichen Informationsakquise alleine gelassen, und eine optimale Aufklärung mit gezielten Vorkenntnissen und fundierterem Informationstransfer kann sichergestellt werden. Aus rechtlicher Sicht erlaubt der Einsatz audiovisueller und somit standardisierter Aufklärungsmedien den hohen Ansprüchen der Rechtsprechung an eine regelkonforme Aufklärung immer besser gerecht zu werden, ohne aber einen im klinischen Alltag nicht darstellbaren Einsatz von Ressourcen aufwenden zu müssen. Die teilweise „Verlagerung“ der Informationsakquise weg vom Verantwortungsbereich des Arztes oder der Klinik hin zu medialen Formen der Informationsvermittlung schafft Entlastung und gleichzeitig Sicherheit für den behandelnden Arzt. |