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Bereits das bestehende Energiegesetz enthält eine ausdrückliche Zielvorgabe für die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Im Rahmen der sog. Energiewende ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien geplant. Es ist vorgesehen, den Anteil der erneuerbaren Energien, insbesondere an Wasserkraft, Windkraft, Sonnenkraft und Erdwärme, massiv zu erhöhen, was relativ grosser Anlagen mit entsprechendem Raumbedarf wie beispielsweise Windparks, Wasserkraftwerke oder Solaranlagen bedarf. Derartige Anlagen stehen oft im Interessenkonflikt mit umweltrechtlichen Schutzinteressen, namentlich des Gewässer- oder Natur- und Heimatschutzes.Soll die erneuerbare Energie tatsächlich derart massiv gefördert werden, gilt es, die verschiedenen, sich teilweise entgegenstehenden Interessen zu berücksichtigen und die Zielkonflikte transparent und unter gleichberechtigter Abwägung aller Interessen zu lösen. Das Working Paper legt die geltende Rechtslage dar, welche erheblichen Einfluss auf die Standortwahl der Energieunternehmen hat, und zeigt die kommenden Veränderungen der Gesetzeslage auf. |