Pro Senectute Altersmonitor : Nichtbezug von Ergänzungsleistungen in der Schweiz : Teilbericht 2

Autor: Gabriel, Rainer, Koch, Uwe, Meier, Gisela, Kubat, Sonja
Jazyk: němčina
Rok vydání: 2023
Předmět:
Popis: Im Rahmen der Auswertungen des Schweizer Alterssurvey hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) das Thema des Nichtbezugs von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV in der Schweiz untersucht. Eine Situation des Nichtbezugs besteht dann, wenn Seniorinnen und Senioren aufgrund ihrer Einkommens-, Vermögens- und Lebenssituation einen Anspruch auf EL hätten, diese jedoch nicht erhalten. Ein Anspruch auf EL definiert sich dadurch, dass bei betroffenen Personen die sogenannten anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einkünfte übersteigen. Die anerkannten Ausgaben bestehen hauptsächlich aus der Summe von Wohnkosten, einem Pauschalbetrag für den Lebensbedarf sowie den Ausgaben für Pflege- und Gesundheitsleistungen. Die Einkünfte umfassen alle Einkommen aus einer Erwerbsarbeit, die verschiedenen Renteneinkommen, aber auch Einkünfte aus Vermögen oder aufgrund von Immobilienbesitz. Der Anspruch auf EL kann jedoch aufgrund von weiteren Kriterien wie Vermögensgrenze oder auch Vermögensverzehr ausgeschlossen beziehungsweise reduziert werden. Auf der Grundlage einer repräsentativen Befragung von rund 3300 zu Hause lebenden Personen ab 65 Jahren in der gesamten Schweiz wurden das Ausmass des Nichtbezugs im Jahr 2022 geschätzt, der Zusammenhang mit der Armutssituation untersucht, das Risiko des Nichtbezugs bei spezifischen Bevölkerungsgruppen beleuchtet sowie kantonale und räumliche Unterschiede aufgezeigt. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie auf einen Blick - Geschätzt 15,7% der zu Hause lebenden Schweizer Bevölkerung ab 65 Jahren sind in einer Situation des Nichtbezugs und hätten rein rechnerisch Anspruch auf EL. Dies entspricht rund 230 000 Personen. - Von den knapp 200 000 Personen im Pensionsalter, die 2022 armutsbetroffen waren – was bedeutet, dass sie mit einem Einkommen von weniger als CHF 2279 pro Monat und Person auskommen müssen –, sind rund die Hälfte ebenfalls in einer Situation des Nichtbezugs. - Würden alle armutsbetroffenen Seniorinnen und Senioren ihren Anspruch auf EL geltend machen und diese Gelder zugesprochen bekommen, würde die Armutsquote bei der älteren Bevölkerung schätzungsweise die Hälfte betragen. - Frauen sind deutlich häufiger von Nichtbezug betroffen: Etwa jede fünfte Seniorin hätte rechnerisch Anspruch auf EL, bezieht diese aber nicht. Bei den Senioren ist es nur jeder Zehnte. - Die grössten Unterschiede beim Nichtbezug von EL sind im Zusammenhang mit der Bildung zu beobachten: Etwas mehr als ein Drittel aller Pensionierten, die über keinen Schulabschluss verfügen oder höchstens die obligatorische Schulzeit absolviert haben, ist in einer Situation des Nichtbezugs. Bei solchen mit einem Tertiärabschluss liegt dieser Anteil fünfmal tiefer bei 6%. - Bei Rentnerinnen und Rentnern ohne Schweizer Staatsangehörigkeit sind es mit 34% mehr als doppelt so viele, die in einer Situation des Nichtbezugs sind, wie bei Schweizerinnen und Schweizern (15%). - Bezogen auf die räumliche Verteilung liegen die höchsten Anteile an Nichtbeziehenden in ländlichen, peripheren Gemeinden. In diesem Typ von Gemeinde ist etwas mehr als ein Viertel der wohnhaften Personen über 65 Jahre in einer Situation des Nichtbezugs. - Im kantonalen Vergleich heben sich jeweils sechs Kantone durch signifikant höhere beziehungsweise tiefere Anteile von Seniorinnen und Senioren in der Situation eines Nichtbezugs vom Schweizer Durchschnitt ab.
Databáze: OpenAIRE