IT-Outsourcing und Arztgeheimnis

Autor: Philipp Egli, Michael Widmer
Jazyk: němčina
Rok vydání: 2019
Předmět:
Popis: Zusammenfassung. Bei IT-Outsourcing durch Arztpraxen müssen insbesondere die Voraussetzungen des Datenschutzrechts sowie des Berufsgeheimnisses berücksichtigt werden. Datenschutzrechtlich ist für eine Auslagerung an Dritte u.a. erforderlich, dass eine Vereinbarung abgeschlossen wird und dass der Outsourcingnehmer die Daten nur so bearbeitet, wie es der Arzt selbst tun dürfte. Darüber hinaus darf die Auslagerung nicht durch eine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht, wie z.B. das ärztliche Berufsgeheimnis, verboten sein. Die Bestimmungen über das Berufsgeheimnis wurden in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit Outsourcing von Leistungen durch Ärzte rege diskutiert. Trotz anderweitiger, restriktiver Standpunkte sollte IT-Outsourcing allerdings weiterhin als zulässig betrachtet werden, wenn es sich aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, sich im Rahmen des bei Ärzten Üblichen und Erforderlichen hält und wenn verhältnismässige Massnahmen zur Vermeidung der Bekanntgabe von Personendaten getroffen werden.
Databáze: OpenAIRE