[Guarantee of illness assistance for people seeking asylum: Two-tiered medical system in Germany?]
Autor: | Alfons Hollederer |
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Jazyk: | němčina |
Rok vydání: | 2020 |
Předmět: |
Asylbewerber
Adult medicine.medical_specialty Originalien und Übersichten Gesundheitswesen Asylum seekers Zugang zur Gesundheitsversorgung Health Services Accessibility 03 medical and health sciences Young Adult 0302 clinical medicine Political science Menschenrechte Germany medicine Human rights Humans Versorgung 030212 general & internal medicine Gynecology Refugees 030503 health policy & services Public Health Environmental and Occupational Health Asylsuchende Geflüchtete Flüchtling Access to health care Menschenrecht Female Zugang 0305 other medical science Delivery of Health Care |
Zdroj: | Bundesgesundheitsblatt, Gesundheitsforschung, Gesundheitsschutz |
ISSN: | 1437-1588 |
Popis: | Zusammenfassung Hintergrund Es gibt im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zwei Möglichkeiten der Leistungsgewährung mit praktischer Relevanz für die Gesundheitsversorgung (abhängig von der Voraufenthaltszeit): die Grundleistungen und die Leistungen in besonderen Fällen analog zum Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Methodik Die Sekundärdatenanalyse untersucht das Leistungsgeschehen im Krankheitsfall bei den Leistungsempfängern nach dem AsylbLG beim Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dem untersuchten Personenkreis wurde noch keine Flüchtlingseigenschaft bzw. Asylberechtigung zuerkannt. Ergebnisse Zum Stichtag 31.12.2018 bezogen 423.201 Personen in Deutschland Leistungen nach dem AsylbLG. Davon war gut ein Drittel Frauen. Das Durchschnittsalter betrug 24 Jahre. Über die Hälfte stammte aus Asien. Über ein Drittel aller Leistungsempfänger befand sich in ambulanter (33,5 %) oder stationärer Behandlung (1,3 %). Zwischen den Bundesländern variierten die Leistungen zur Hilfe bei Krankheit sowie die gesundheitsbezogenen Pro-Kopf-Bruttoausgaben sehr stark. Die Gewährung von Leistungen bei Krankheit war in Aufnahmeeinrichtungen relativ gering. Mit Gesundheitskarte war die Inanspruchnahme stationärer Behandlung generell höher. Die gesundheitsbezogene Regelversorgung mit Hilfen in besonderen Fällen (§2 AsylbLG analog SGB XII) erreichte einen größeren Anteil an leistungsberechtigten Menschen mit 42,7 % am Jahresende als die Minimalversorgung nach §3 AsylbLG mit 29,0 %. Sie verursachte trotzdem im Vergleich weniger Bruttoausgaben. Schlussfolgerung Es wird empfohlen, §2 AsylbLG schon bei einer Voraufenthaltszeit ab 3 Monaten anzuwenden, um frühzeitiger die Hilfen analog Kap. 5–9 SGB XII gewähren zu können. Eine flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte würde den Zugang verbessern. |
Databáze: | OpenAIRE |
Externí odkaz: |