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»Jedermann« hat nach Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Allein im Jahr 2019 wurden ca. 13.500 Petitionen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet. Sie betrafen sowohl persönliche Anliegen als auch grundsätzliche Anliegen von allgemeinem Interesse. Die »Bundestags-Petition« bietet die Gewähr, dass jedes Anliegen geprüft und beschieden wird. Petitionen können postalisch oder über das Internet an den Bundestag gesendet werden. Der Petitionsausschuss betreibt dazu ein E-Petitionsportal, das mit 3,3 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern das erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages ist. Über https://epetitionen.bundestag.de können Petitionen mit und ohne Bitte um Veröffentlichung eingereicht und veröffentlichte Petitionen unterstützt und diskutiert werden. Doch wer kennt und nutzt Petitionen an den Deutschen Bundestag? Dieser TAB-Sensor nähert sich dem Thema aus der Sicht von Internetnutzerinnen und -nutzern mit Wohnsitz in Deutschland. Die Befragung fokussierte dabei auf folgende Aspekte: Wem ist das Petitionsrecht bekannt? Wer nutzt das Recht, Petitionen beim Deutschen Bundestag einzureichen, zu unterstützen oder zu diskutieren? Wie haben die Befragten vom Petitionsrecht erfahren? Diese Kernfragen wurden ergänzt durch Fragen zu privaten Petitions- bzw. Kampagnenportalen. Die bundesweite Repräsentativbefragung stellt einen Baustein in der Untersuchung des TAB zum Thema »Petitionen an den Deutschen Bundestag – Bekanntheit und Nutzung« dar, die als TAB-Hintergrundpapier Nr. 25 erschienen ist. |