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Zusammenfassung Hintergrund Fortschritte in der perinatalen Versorgung haben zu einer Senkung der Mortalität sehr unreifer Frühgeborener (FG) geführt bei gleichzeitig unveränderter Langzeit-Morbidität. Die Sozialmedizinische Nachsorge (SMN) ist eine interdisziplinäre Begleitung der Familien zur Sicherstellung des Behandlungserfolges, Verkürzung des stationären Aufenthaltes und Vermeidung von Wiederaufnahmen. Der G-BA fordert in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QFR-RL) u. a. die Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Fragestellung Die vorliegende Studie untersuchte, inwieweit Effekte durch die Umsetzung des G-BA Beschlusses bei den Leistungserbringern wahrgenommen wurden. Methodik Es wurde eine explorative Umfrage in 101 Einrichtungen durchgeführt, die SMN nach §43 Abs. 2 SGB V anbieten. Die Fallzahlen wurden mit den Daten aus dem Wirkungsbericht des Bundesverbandes Bunter Kreis e.V. und der Neonatalerhebung des IQTIG verglichen. Ergebnisse Es wurden 53 (52,4%) Datensätze von Teilnehmern aus 9 Bundesländern ausgewertet. 56,6% nehmen Effekte in der Praxis war. Es wurden neue Einrichtungen etabliert (24,5%, n=13), mehr Personal angestellt (17%, n=9) und mehr FG versorgt (18,9%, n=10). Die Fallzahlen zeigen in 2017 eine Versorgungsquote von 24%. Schlussfolgerung Mehr als die Hälfte der Teilnehmer nehmen Effekte durch die Umsetzung der QFR-RL wahr. Im Gegensatz dazu zeigt sich statistisch kein Unterschied auf Bundesebene in den Fallzahlen für 2016/2017. Eine auskömmliche Finanzierung sowie eine Versorgung müssen flächendeckend zur Umsetzung der QFR-RL realisiert werden. |