Direkte Demokratie in Schleswig-Holstein

Autor: Klaus Kellmann
Rok vydání: 2005
Zdroj: Direkte Demokratie in den deutschen Ländern ISBN: 9783531142517
DOI: 10.1007/978-3-322-80568-3_16
Popis: Bis zur grundlegenden Verfassungsreform des Jahres 1990 gehA¶rte Schleswig-Holstein zu den wenigen westdeutschen BundeslA¤ndern, in deren Verfassung Elemente direkt-demokratischer Mitwirkung schlichtweg nicht vorgesehen waren. Vielmehr bekannte sich Artikel 2 der Landessatzung vom 13. Dezember 1949 zur reprA¤sentativen Demokratie und sah — auAŸerhalb der Wahlen — eine unmittelbare Mitwirkung des Volkes an der politischen Willensbildung nicht vor. Das erklA¤rte Vorbild hierfA¼r bildete das Grundgesetz. Initiativen wie diejenige der FDP aus dem Jahre 1978, die Landessatzung um das Instrument des Volksbegehrens zu erweitern, fanden keinerlei ausreichende Resonanz. Es bedurfte erste eines Skandals, der von einem deutschen Nachrichtenmagazin als die „Mutter aller NachkriegsaffA¤ren“bezeichnet wurde, um den Ruf nach einer neuen politischen Kultur laut werden zu lassen, die dem BedA¼rfnis der BA¼rgerinnen und BA¼rger nach direkter Mitwirkung konkrete gesetzgeberische QualitA¤t verlieh. In der Tat war es der Erste Untersu-chungsausschuss zur „AufklA¤rung von eventuell rechtswidrigen Handlungen und Unterlassungen des MinisterprA¤sidenten Dr. Barschel“, der seine Aufgabe ausdrA¼cklich nicht nur in der AufklA¤rung der inszenierten Schmutzkampagnen gegen den Oppositionskandidaten BjA¶rn Engholm in der Landtagswahl 1987 sah, sondern der dem Landtag darA¼ber hinaus empfahl, institutionelle Reformen zur Kontrolle und Begrenzung politisch-parlamentarischer Macht einzuleiten.
Databáze: OpenAIRE