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Ein Strukturprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht darin, den Versicherten die medizinischen und pharmazeutischen Leistungen als solche zur Verfugung zu stellen (Sachleistungsprinzip). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Normsetzungsgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Arzten, Zahnarzten, Psychotherapeuten, Krankenhausern und Krankenkassen in Deutschland bestimmt im Auftrag des Gesetzgebers, welche konkreten Leistungen die etwa 70 Millionen Versicherten in Anspruch nehmen konnen. |