Popis: |
Die Frage, wie die EG als Integrationsraum selbstandiger Volkswirtschaften mit der Ordnung ihrer Wahrungsbeziehungen umgeht, ist seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Abkommens uber die Errichtung einer Europaischen Wirtschafts- und Wahrungsunion (EWWU) am 1.11.1993 rechtlich hinreichend klar beantwortet. Diese Aussage gilt, auch wenn man von einigen unterschiedlichen Interpretationsmoglichkeiten uber die Konvergenzkriterien, die Einfuhrung von europaischen Zahlungsmitteln und die prazise Terminierung bei einer moglichen schrittweisen Ausdehnung der Wahrungsunion auf alle EU-Mitgliedsstaaten absieht. Diese Fragen, die u.a. auch das Problen einer unterschiedlichen Auslegung der eher allgemein gehaltenen Vertragsbestandteile und erlauternder Protokollvereinbarungen sind, werden spater noch naher behandelt. |