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2003 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendamter festgestellt, dass die Jugendhilfe auf der Grundlage von § 1 (3) SGB VIII dazu verpflichtet ist, junge homo- und bisexuelle Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fordern und Benachteiligungen abzubauen. Heute wurden hierzu auch trans*, inter* und genderqueere Jugendliche gezahlt werden mussen. Da das Coming-out meist zwischen dem 11. Und 16. Lebensjahr stattfindet, ist eine Relevanz des Themas sexuelle und geschlechtliche Vielfalt fur die Kinder- und Jugendarbeit offensichtlich. Zahlreiche Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche unter der Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identitat leiden. Der damit verbundene Minderheitenstress kann zu psychischen Erkrankungen oder Suizid fuhren. Es gibt aber auch Beispiele, die zeigen, dass junge Menschen gestarkt aus der kritischen Phase des Coming-out hervorgehen. Offene Kinder- und Jugendarbeit kann einen wertvollen Beitrag zur Unterstutzung dieser Jugendlichen leisten. Dazu braucht es Regenbogenkompetenz, Schutz gegen Diskriminierung sowie spezielle Angebote fur jugendliche LSBTTIQ. |