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Zusammenfassung Die in den Beispielen angegebenen Einschatzungen der Schweregrade von Tierversuchen durch die Antragsteller zeigen, das sie zumeist subjektiv, zu optimistisch und auch widerspruchlich ausfallen. Die Darlegungen zur Ubertragbarkeit und ethischen Vertretbarkeit von Versuchen zeigen oftmals einen unzureichenden Informationsgehalt. Die am Ende eines jeden Antrags stehende positive Entscheidung zur Rechtfertigung des Tierversuches ist daher haufig nicht nachvollziehbar und durch die Tierschutzkommissionen kaum zu uberprufen. Eine konsequente Anwendung des Schweizer Schweregradkataloges durch die Antragsteller ist zu fordern. Im Sinne der durch das Tierschutzgesetz formulierten Anforderungen sollte anhand einer Checkliste zur Methodik eine Plausibilitatsprufung des Antrages ermoglicht werden. Ausschluskriterien fur die Vertretbarkeit eines Versuches werden formuliert, ein neues Kriterium wird vorgestellt. Die realistische Darstellung der den Versuchstieren zugefugten Belastungen soll mit den Darlegungen zur Methodik der Erkenntnisgewinnung korreliert werden und eine Beurteilung der ethischen Vertretbarkeit ermoglichen. Der Ubertragbarkeit wie auch der Wahrscheinlichkeit positiver Ergebnisse kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. |