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Gegenstand dieses Beitrages ist die kommunale Alten(hilfe-)planung mit ihren Aufgaben nach § 71 SGB XII und SGB XI. Betrachtet werden die kommunale Entwicklungsplanung als Teil der kommunale Daseinsvorsorge, die ortliche Bedarfsplanung auch pflegerischer Einrichtungen und Dienste sowie die Vernetzung der Angebote. Der Beitrag diskutiert die Interessen unterschiedlicher Akteure, darunter der mit Planungs- und Steuerungskompetenzen ausgestatteten Pflegekassen, und befasst sich mit dem Stellenwert von Beteiligung, Case Management und Pflegeberatung. |