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Die Bachelor-Arbeit versucht aufzuzeigen, inwieweit der Auftrag der Resozialisierung von erwachsen Straftätern in der Schweiz für die Soziale Arbeit noch aktuell ist. Diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen. Unsere Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren in vielerlei Hinsicht stark gewandelt. Diese Veränderungen wirken sich auch auf die Kriminalpolitik aus. Obwohl der Grundsatz der Resozialisierung im schweizerischen Strafgesetzbuch eindeutig verankert ist, geniesst das Sozialisierungskonzept im kriminalpolitischen Diskurs immer weniger Zustimmung. Der Sicherheitsdiskurs und die Forderung nach einem „Null-Risiko-Prinzip“ setzen das Justizwesen unter Druck. Soziale Arbeit kann als Integrationsarbeit verstanden werden, welcher in der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft eine hohe Verantwortung zukommt. Neben ihrer Verpflichtung gegenüber Klientel und Gesellschaft muss sie sich insbesondere vor der eigenen Berufsethik legitimieren. Eine ausschliessliche Konzentration auf kriminogene Risikofaktoren ist mit den Werten und der Funktion der Sozialen Arbeit nicht vereinbar. Die Neuorientierung widerspricht dem Grundverständnis der Sozialen Arbeit, welche individuelle Faktoren und soziale Umstände berücksichtigt. In den nächsten Jahren wird ein interdisziplinärer Fachdiskurs erforderlich werden. Die Soziale Arbeit im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe ist gefordert, ihren Auftrag kritisch zu überdenken und sich gegebenenfalls neu zu positionieren. |