Physio- und Ergotherapie sind unverzichtbar
Autor: | J.-M. Engel |
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Rok vydání: | 2012 |
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Zdroj: | Zeitschrift für Rheumatologie. 71:369-380 |
ISSN: | 1435-1250 0340-1855 |
DOI: | 10.1007/s00393-011-0865-8 |
Popis: | Physikalische Therapie und Ergotherapie sind als Heilmittel in der Behandlung entzundlich rheumatischer Krankheiten den Arzneimitteln gleichrangig und unverzichtbar. Hierzu gibt es gesicherte Evidenz und Verankerung in den aktuellen Leitlinien. Bei der Verordnung von Heilmitteln fur Versicherte gesetzlicher Krankenkassen muss sich der Arzt an die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedete und seit 01.07.2011 geltende Heilmittelrichtlinie halten. Danach reicht eine Krankheit an sich oder eine globale Diagnose wie „rheumatoide Arthritis“ oder „HWS-Syndrom“ nicht aus, eine Heilmittelverordnung zu begrunden. Anzugeben ist in „Gesamtbetrachtung des Patienten“ die funktionelle oder strukturelle Schadigung und/oder die Beeintrachtigung der Aktivitat einschlieslich „individueller Kontextfaktoren“. Das ist fur eine regressfreie Heilmittelverordnung bei Rheumapatienten eher hilfreich, auch wenn sich anfanglich der Zeitaufwand fur das Ausstellen einer Heilmittelverordnung erhoht. Fur den Arzt ebenfalls hilfreich sind die Festschreibung der Prufung der Verordnung auf formale Richtigkeit durch den Heilmittelerbringer, die fachubergreifende Festlegung von Behandlungsbeginn, Unterbrechungszeiten auf 14 Kalendertage und insbesondere die Neuregelung der Genehmigung von Verordnungen auserhalb des Regelfalls durch die Krankenkassen einschlieslich der Moglichkeit einer Langzeitverordnung fur 1 Jahr. |
Databáze: | OpenAIRE |
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