Istanbul-Konvention: Berücksichtigung vorheriger Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren (Artikel 31 IK)

Autor: Maria Wersig, Brigitte Meyer-Wehage, Ulrike Lembke
Rok vydání: 2020
Předmět:
Zdroj: Recht und Politik. 56:220-222
ISSN: 2366-6757
0344-7871
DOI: 10.3790/rup.56.2.220
Popis: Bereits 2011 hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) unterzeichnet, jedoch erst nach ausführlichen Diskussionen 2017 auch ratifiziert. Damit gilt die Istanbul-Konvention seit dem 1. Februar 2018 im Range eines Bundesgesetzes (BGBl II 2017, S. 1026), welches Landesrecht vorgeht, und zugleich weiterhin als Internationales Recht, welches eine völkerrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts erfordern kann. Trotz vieler guter Regelungen und Praktiken gegen geschlechtsspezifische Gewalt besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf zur Umsetzung der Vorgaben aus der Istanbul-Konvention.
Databáze: OpenAIRE