Auch Erstangebote haben den Ausschreibungsbedingungen zu entsprechen

Autor: Stephan Heid, Berthold Hofbauer
Rok vydání: 2020
Předmět:
Zdroj: Zeitschrift für Vergaberecht. 20:229-233
ISSN: 2309-7523
2218-2977
Popis: Bei der Abgrenzung von behebbaren und unbehebbaren Mangel ist darauf abzustellen, ob die Wettbewerbsstellung eines Bieters gegenuber den Mitbietern durch die Mangelbehebung materiell verbessert werden wurde. An in einem Verhandlungsverfahren zu legende Erstangebote ist ein strenger Masstab anzulegen. Widerspricht das Erstangebot den Mindestanforderungen der Ausschreibung, so ist es – ohne Gewahrung einer Verbesserungsmoglichkeit – nach § 141 BVergG 2018 auszuscheiden. Ein Leistungsverzeichnis nach § 128 Abs 2 BVergG 2018 hat die Mengen- und Preisangaben zu den funktional beschriebenen Leistungen vollstandig zu enthalten.
Databáze: OpenAIRE