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Die Nachfrage nach der breiten Verfügbarkeit von medizinischen Daten zu Forschungszwecken nimmt stetig zu. Die enormen Datenmengen bieten vor allem für Big Data Verfahren ein großes Potential. In der Gesetzgebung soll dieser Bedarf durch ein Forschungsdatenzentrum, das im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) geregelt wird, erfüllt werden. Hierbei stellen sich allerdings eine Reihe von Fragen bezüglich des Datenschutzes. So sollen die Daten zwar in pseudonymisierter oder anonymisierter Form vorliegen, allerdings kann nach wie vor ein Re-Identifizierungsrisiko bestehen. Diese Ausarbeitung analysierte die bestehende Gesetzeslage und zieht überblickartig Vergleiche zu internationalen Vorschriften bezüglich der Regulierung anonymer Daten. Auf Basis dieser Analyse wird eine Erweiterung des Forschungsdatenzentrums skizziert, das mithilfe von Privatsphäre-wahrenden Technologien eine datenschutzkonforme Weitergabe von Versichertendaten ermöglichen kann. |