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Vor mehr als 2 Jahren fuhrte eine vom arbeitsmedizinischen Standpunkt geleitete Entscheidung des staatlichen Gewerbearztes fur den Aufsichtsbereich Nordrhein, werdende Mutter nicht mehr in Anaesthesie-Abteilungen zu beschaftigen bzw. sofort nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft in eine andere Abteilung zu versetzen (entsprechend eines Beschaftigungsverbots nach § 4 Abs. 1 Mu-SchG i.d.F. vom 18.4.1968 (BgBe. I S. 315), bei Beachtung der Entgeltregelung nach § 11 Mu-SchG), dazu, eigene gaschromatographische Untersuchungen uber Halothan-Konzentra- tionen unter verschiedenen Arbeitsbedingungen in der Operationssaalluft durchzufuhren. |