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Heil und Unheil hangen nicht nur von Gnade oder Willkur ubernaturlicher Machte ab, sondern wesentlich auch vom Verhalten des Menschen in der Begegnung mit dem „Heiligen“, — dieser Glaube bestimmt die Religion zahlreicher schriftloser wie schriftbesitzender Volker. Ob sich mit diesem Glauben aber auch die Auffassung verbindet, der Mensch sei fur sein Tun und Lassen sozial oder gar rechtlich verantwortlich vor seinen Mitmenschen und/oder gegenuber ubernaturlichen Machten, mus von Fall zu Fall gepruft werden. Dabei wird sich in vielen Fallen herausstellen, das von „Verantwortung“ im sozialen und „Verantwortlichkeit“ im rechtlichen Sinne nicht die Rede sein kann, ohne zuvor und vor allem „die erlebnishafte Begegnung mit dem Heiligen und antwortendes Handeln des vom Heiligen bestimmten Menschen“ — so definiert Gustav Mensching (1959:18f.) „Religion“ — zu berucksichtigen. |