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Anwartschaften sind Erwerbsaussichten, also die begrundete Erwartung, ein Recht zu erwerben. „Anwartschaft“ ist keineswegs ein fester juristischer Begriff, es gibt Anwartschaften der verschiedensten Art, mit mehr oder weniger sicherer Erwerbsaussicht, und jede dieser „Anwartschaften“ folgt ihren eigenen Regeln. Das Anwartschaftsrecht (oder einfach „Anwartschaft“) des Vorbehaltskaufers ist ein dingliches Erwerbsrecht, welches das Eigentum belastet. Nur von diesem Anwartschaftsrecht ist im Folgenden die Rede. |