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Die Zulassung von Grosprojekten vollzieht sich vor allem auf der Landesebene oder niedrigeren politischen Ebenen (Ausnahmen: Netzentwicklungsplan und Verkehrswegeplan auf Bundesebene). In den meisten Verfahren sind Landesbehorden oder Bezirksregierungen, sofern das entsprechende Bundesland in Regierungsbezirke unterteilt ist, zustandig. In den Regelungsdetails dieser komplexen Verfahren gibt es im Foderalismus der Bundesrepublik Deutschland grose Unterschiede zwischen den einzelnen Bundeslandern und auch zwischen den einzelnen Regelungsbereichen. So unterscheiden sich die Genehmigungsmodalitaten in Baden-Wurttemberg von denen in Sachsen und Verfahren fur Verkehrswege von denen fur Stromnetze. |