Unbestimmte Eignungsanforderungen können nicht vom Erklärungswillen einer Eigenerklärung umfasst sein
Autor: | Stephan Heid, Berthold Hofbauer |
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Rok vydání: | 2020 |
Předmět: | |
Zdroj: | Zeitschrift für Vergaberecht. 20:198-201 |
ISSN: | 2309-7523 2218-2977 |
DOI: | 10.33196/rpa202004019801 |
Popis: | Die Eignung muss bei einem zweistufigen Vergabeverfahren bereits in der ersten Stufe gepruft werden. Aus diesem Grund mussen auch die Eignungsanforderungen bereits in der ersten Verfahrensstufe hinreichend bestimmt bekannt gegeben werden. Die Abgabe einer vergaberechtskonformen Eigenerklarung oder Subunternehmererklarung setzt die tatsachliche Kenntnis uber den konkreten Umfang der verlangten Anforderungen voraus, weil nur so eine Erklarung uber deren Erfullung abgegeben werden kann. Einem Vorbringen zur Unbestimmtheit von Eignungsanforderungen kann daher die Moglichkeit der Abgabe einer Eigenerklarung oder der Heranziehung von Subunternehmern nicht entgegengehalten werden. Der Begriff „Ausland“ ist – bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte – nicht unbestimmt, da er nach dem allgemeinen Sprachverstandnis alle Lander auserhalb Osterreichs umfasst. |
Databáze: | OpenAIRE |
Externí odkaz: |