Unbestimmte Eignungsanforderungen können nicht vom Erklärungswillen einer Eigenerklärung umfasst sein

Autor: Stephan Heid, Berthold Hofbauer
Rok vydání: 2020
Předmět:
Zdroj: Zeitschrift für Vergaberecht. 20:198-201
ISSN: 2309-7523
2218-2977
DOI: 10.33196/rpa202004019801
Popis: Die Eignung muss bei einem zweistufigen Vergabeverfahren bereits in der ersten Stufe gepruft werden. Aus diesem Grund mussen auch die Eignungsanforderungen bereits in der ersten Verfahrensstufe hinreichend bestimmt bekannt gegeben werden. Die Abgabe einer vergaberechtskonformen Eigenerklarung oder Subunternehmererklarung setzt die tatsachliche Kenntnis uber den konkreten Umfang der verlangten Anforderungen voraus, weil nur so eine Erklarung uber deren Erfullung abgegeben werden kann. Einem Vorbringen zur Unbestimmtheit von Eignungsanforderungen kann daher die Moglichkeit der Abgabe einer Eigenerklarung oder der Heranziehung von Subunternehmern nicht entgegengehalten werden. Der Begriff „Ausland“ ist – bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte – nicht unbestimmt, da er nach dem allgemeinen Sprachverstandnis alle Lander auserhalb Osterreichs umfasst.
Databáze: OpenAIRE