Das Bestrahlungs-Verbrennungs-Trauma (Kombinationsschaden)

Autor: C. Willy, M. Engelhardt, M. Abend, H. Gerngroß, W. Kaffenberger
Rok vydání: 2001
Předmět:
Zdroj: Der Unfallchirurg. 104:333-342
ISSN: 1433-044X
0177-5537
DOI: 10.1007/s001130050736
Popis: Die Kombination aus einem Strahlenschaden, hervorgerufen durch ionisierende Strahlen, konventionellem stumpfen/penetrierendem Trauma und einer Verbrennung wird als Kombinationsschaden bezeichnet. Jede der 3 Verletzungsarten ist gekennzeichnet durch systemische Reaktionen, die zahlreiche Subsysteme des Organismus, vor allem jedoch die Funktion des Immunsystems und den Flussigkeitshaushalt, beeinflussen. Die Erfahrungen des 2. Weltkriegs, klinische Beobachtungen nach Strahlenunfallen und experimentelle Untersuchungen zeigen, dass diese Reaktionen sich uberadditiv auf den Krankheitsverlauf auswirken und daher der Kombinationsschaden als ein eigenstandiges Krankheitsbild mit erhohter Mortalitat angesehen werden muss. Die hierfur zugrunde liegenden pathogenetischen Mechanismen konnen heute noch nicht befriedigend erklart werden. Dennoch zeichnet sich ab, dass einerseits Reaktionen ausgelost werden, mit denen der Organismus auf alle 3 Traumaformen gleichformig reagiert und andererseits synergistische Reaktionen auftreten, bei denen der schadigende Effekt der einen Traumaform durch einen vollig unterschiedlichen Effekt der anderen Traumakomponente in seiner Auswirkung auf den Organismus massiv verstarkt wird. Das bisherige Wissen um Pathomechanismen der Kombinationsverletzung erlaubt den Schluss, dass das chirurgische Vorgehen im Falle einer Kombinationsverletzung erheblich vom herkommlichen Traumamanagement abweichen muss. So ist in der initialen – maximal 48–72 h dauernden – Phase bis zum Auftreten der strahlenbedingten Neutropenie und Thrombozytopenie die primare Komplettversorgung des Patienten anzustreben. Hierzu zahlen der Wundverschluss, die sichere Versorgung innerer Verletzungen und die definitive Primarosteosynthese. Nach diesem chirurgischen Zeitfenster konnen Zweiteingriffe oder Korrektureingriffe, die in der sonstigen zivilen Situation erlaubt waren, infolge der hohen Gefahr einer opportunistischen Infektion oder Gerinnungsstorung fur mehrere Wochen nicht mehr durchgefuhrt werden. Prinzipiell gilt, dass in der Initialphase, wie beim konventionellen Trauma, lebensrettende und die Vitalfunktionen stabilisierende Masnahmen absoluten Vorrang haben – unabhangig vom Ausmas des zusatzlichen Strahlenschadens.
Databáze: OpenAIRE