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Die Arbeit untersucht die Unionsgrundrechtsbindung operativer Einsatze im Rahmen der GASP und Frontex auf Basis einer strukturellen Analyse des Zusammenspiels von Mitgliedstaaten und Unionsebene. Wahrend die unionsrechtliche Ebene gemas Art. 51 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GRCh an die Unionsgrundrechte gebunden ist, stellt sich hinsichtlich der Mitgliedstaaten die Frage, ob diese Unionsrecht im Sinne des Art. 51 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GRCh durchfuhren. Diesbezuglich wird die grundsatzliche Frage erortert, wie der notwendige Zusammenhang zwischen Unionsrecht und mitgliedstaatlichem Handeln beschaffen sein muss, damit noch von einer Durchfuhrung des Unionsrechts gesprochen werden kann. Auf Grundlage der diesbezuglich entwickelten Kriterien lehnt Conrad W. Fritz im Kontext des unionskoordinierten operativen Handelns im Rahmen der GASP und Frontex im Ergebnis eine Unionsgrundrechtsbindung der Mitgliedstaaten ab. Das gefundene Ergebnis wird abschliesend in das grundrechtliche Mehrebenensystem eingeordnet. |