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Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die „klassischen“ Aufgaben der Schulaufsicht im Bereich der Kontrolle, Weisung und Intervention liegen, geht der Beitrag der ubergeordneten Frage nach, inwiefern die Schulaufsicht inzwischen als Beratungsinstanz fungiert. Konkret wird eruiert, 1) inwiefern und auf welche Art Mitarbeitende der Schulaufsicht in ihrer alltaglichen Praxis Beratung realisieren, 2) inwiefern ein Spannungsverhaltnis zwischen den „klassischen“ Aufgaben der Aufsicht und wesentlichen Merkmalen von Beratung (Freiwilligkeit, Unabhangigkeit, Vertraulichkeit) gesehen wird, 3) inwiefern sich aufgrund der Doppelfunktion der Schulaufsicht als Vorgesetzte und Beratende Rollenkonflikte ergeben und 4) wie sich vor dem Hintergrund der aktuellen Praxis der Schulaufsicht das Verhaltnis von Schulaufsicht und Schulleitung darstellt. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen wird auf einschlagige Literatur und auf die Befunde einer explorativen Interviewstudie rekurriert, die mit Mitarbeitenden der (unteren) Schulaufsicht in zwei deutschen Bundeslandern zum Thema „Schulaufsicht und Beratung“ durchgefuhrt worden ist. |