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Seit Jahren wird in der Bundesrepublik Deutschland um die Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte der Belegschaften in den Betrieben eine heftige, teilweise polemische Auseinandersetzung zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen gefuhrt. Wo die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften ihre Forderungen nach „wirklicher Mitbestimmung“ (paritatische Mitbestimmung auf Unternehmensebene) noch lange nicht erfullt sehen, wahnen die Arbeitgeber ein Zuviel an Mitwirkungsrechten. |