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Selbst unter Berucksichtigung der Tatsache, das die private Krankenversicherung, die heute in der Fachgruppe 7901 (vergleichsweise 1937: 683; 1936: 515; 1935: 457) Krankenversicherungsgesellschaffcen des Altreichs umfast mit 8,06 (1937: 7,4; 1936: 6,7; 1935: 5,89) Millionen Versicherten und einem jahrlichen Beitragsaufkommen von 344,57 (1936: 281,19; 1935: 245,1) Millionen RM bei einer Versicherungsleistung von 254,84 (1936: 206,4; 1935:184,0) Millionen RM, schon zur Zeit des Umbruchs einen volkswirtschaftlich bedeutenden Faktor darstellte, ist es einleuchtend, das ein autoritar regierter Staat sich zur Erfullung seiner Aufgaben nicht eines freiwillig organisierten privatwirtschaftlichen Interessenverbandes bedienen konnte, wie dies der „Reichsverband der privaten Krankenversicherung“ war, dessen Beschlusse fur die Mitgliedsgesellschaften nur fakultative Wirkung, d. h. keinen zwingenden Charakter haben konnten. |