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„Erziehungsurlaub: Ein wichtiges Recht fur Eltern, eine schwierige Pflicht fur Betriebe“ betitelte die WiSo-Redaktion den Schwerpunktbeitrag ihrer ZDF-Sendung vom 10.03.1997 — womit die bipolare Problemlage, die seit der Ausdehnung der gesetzlichen Erziehungszeit auf maximal drei Jahre pro Kind noch brisanter geworden ist, in einem Satz auf den Punkt gebracht wird. Der ‚Erziehungsurlaub ‘gibt Muttern und Vatern wahlweise das Recht, ihre Berufstatigkeit vorubergehend zu unterbrechen, um sich in den ersten Lebensjahren des Kindes ohne die Mehrfachbelastung von Berufsund Familienarbeit in der neuen Lebenssituation einrichten zu konnen. Wahrend das Arbeitsverhaltnis ruht, besteht Kundigungsschutz, der nur in ganz besonderen Fallen aufgebrochen werden kann. Dadurch sind unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten — vor allem hinsichtlich der Beschaftigungsgarantie — neue Probleme und Herausforderungen entstanden. |