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Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 26. Marz 2009 in Deutschland steht die Bildungspolitik vor der Herausforderung, ein inklusives Schulsystem zu gewahrleisten. Ziel ist, Kinder und Jugendliche mit besonderem Forderbedarf in das allgemeinbildende Schulsystem gleichberechtigt und diskriminierungsfrei mit Allen zu inkludieren. Wie Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Recht auf Bildung formuliert, hat das Bildungswesen auf allen Ebenen die Aufgabe, „die menschliche Vielfalt zu starken“ (Beauftragte der Bundesregierung fur die Belange behinderter Menschen 2010, 37). |