Sicherer oder möglicher letaler Behandlungsfehler: Was ist danach zu tun?
Autor: | Zollinger U, Plattner T |
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Rok vydání: | 2005 |
Předmět: | |
Zdroj: | Praxis. 94:1023-1029 |
ISSN: | 1661-8165 1661-8157 |
DOI: | 10.1024/0369-8394.94.24.1023 |
Popis: | Bei einem sicheren oder möglichen letalen Behandlungsfehler wird folgendes Vorgehen empfohlen: 1. Kritische Hinterfragung jedes Todesfalles unter Behandlung: «Ist alles korrekt verlaufen?» «Hätte der Tod nicht verhindert werden müssen?» «Dies hätte so nicht passieren dürfen!» 2. In der Klinik Meldung an Chefarzt, Spitalleitung, Verwaltungsdirektion zwecks koordiniertem Vorgehen. 3. Alle Beweise sichern: Infusionen, leere Ampullen, angebrochene Packungen. Katheter, Tubi, Drains usw. am Leichnam belassen! Narkose- und andere Geräte unangetastet aus dem Verkehr nehmen. Im Spitallabor vorhandene Urin- und Blutproben erheben. Krankengeschichte und Kardex einschliessen. 4. Gedächtnisprotokolle aller Beteiligter anfertigen lassen. 5. Keine Spitalobduktion durchführen lassen. Die hier indizierte gerichtliche Obduktion kann nur durch den Untersuchungsrichter angeordnet werden (siehe 7.). Im Zweifelsfall sich bei einem Institut für Rechtsmedizin telefonisch beraten lassen (wenn gewünscht anonym). 6. Auf dem Totenschein beim sicheren Behandlungsfehler «nicht natürlicher Tod», beim möglichen Behandlungsfehler «unklarer Tod» ankreuzen (kantonal unterschiedliche Formulare!). 7. Den Todesfall dem Untersuchungsrichter melden (Meldepflicht!). Dieser ordnet in der Regel eine gerichtliche Obduktion an. 8. Angehörige offen informieren. Bedauern äussern, sich «entschuldigen», ohne Schuldfrage schon offenzulegen. 9. Haftpflichtversicherung orientieren (bedeutet kein Schuldeingeständnis). |
Databáze: | OpenAIRE |
Externí odkaz: |