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Die Idee einer europäischen Armee wird vor dem Hintergrund einer veränderten globalen Sicherheitslage seit Kurzem wieder intensiv politisch diskutiert. Vertiefte Auseinandersetzungen mit der Verfassungsmäßigkeit eines solchen Vorhabens finden sich gleichwohl kaum. Der Beitrag entwickelt ein Konzept der EU-Armee als eigenständige, von den nationalen Streitkräften getrennte Armee der Union und legt dar, unter welchen Voraussetzungen das Grundgesetz - in der Auslegung des BVerfG - dieses Modell erlaubt. Insbesondere steht der konstitutive Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze deutscher Truppen nicht entgegen, da sich dieser nur auf die Bundeswehr bezieht. Durch die Aufstellung eigener Streitkräfte wird die EU zudem nicht zum Staat, sodass auch das Verbot der Entstaatlichung gewahrt bleibt. |