Zeitpunkt und Durchführung der tierschutz-konformen Nottötung beim Rind
Autor: | T. Schafbauer, Thomas Wittek, J. L. Khol |
---|---|
Rok vydání: | 2016 |
Předmět: | |
Zdroj: | Tierärztliche Praxis Ausgabe G: Großtiere / Nutztiere. 44:47-54 |
ISSN: | 2567-5834 1434-1220 |
Popis: | ZusammenfassungDie Nottötung von Rindern stellt in der Nutztierpraxis mitunter eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar, insbesondere wenn es gilt, zwischen der Weiterführung der Therapie oder einer Nottötung abzuwägen. Anamnese und Befunde der klinischen Untersuchung liefern dabei wertvolle prognostische Hinweise, die durch labordiagnostische Untersuchungen ergänzt werden können. Gegenwärtig liegen jedoch keine Laborparameter mit ausreichend hohem diagnostischem Wert vor, sodass die Entscheidung letztlich auf der Summe aller Informationen aus Anamnese, klinischem Zustand und Laborparametern sowie persönlicher Erfahrung zu treffen ist. Objektiv messbare Parameter können dabei aber Entscheidungs- und Argumentationshilfen gegenüber den Tierhaltern bieten. Neben den genannten Faktoren spielen die betrieblichen Möglichkeiten, die teilweise aufwendigen und zeitintensiven Pflegemaßnahmen bei schwerkranken Tieren durchzuführen, eine bedeutende Rolle. Zur Nottötung ist aus veterinärmedizinischer Sicht die medikamentöse Euthanasie anderen Tötungsmethoden vorzuziehen. Dazu stehen verschiedene Präparate mit dem Wirkstoff Pentobarbital sowie das Kombinationspräparat T61®- Injektionslösung (MSD Animal Health) zur Verfügung, die alle ausschließlich von Tierärzten angewendet werden dürfen. Vor der Pentobarbitalapplikation sollte eine tiefe Sedierung des Tieres erfolgen. T61® darf nur am bewusstlosen (narkotisierten) Tier und nicht bei trächtigen Tieren angewendet werden. Wenngleich Tierärzte mecha - nische Tötungsmethoden selten durchführen, sollten sie in der Lage sein, deren korrekte Durchführung zu beurteilen und gegebenenfalls zu korrigieren. Insbesondere bei der Tötung mittels Bolzen- oder Kugelschuss muss auf die korrekte Platzierung am Rinderkopf geachtet und im Falle des Bolzenschusses die anschließende Tötung mittels Entbluten oder Rückenmarkszerstörers sichergestellt werden. Die zentrale Aufgabe des betreuenden Tierarztes im Sinne des Tierschutzes, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht, ist jedoch, gegebenenfalls die zeitnahe Entscheidung zur Nottötung und deren korrekte Durchführung herbeizuführen. |
Databáze: | OpenAIRE |
Externí odkaz: |