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Wie im zweiten Kapitel dargestellt, hat sich das eidgenossische Parlament zur Einfuhrung von mehr Markt und Wettbewerb im Gesundheitswesen bekannt und Signale gesetzt fur die Einfuhrung der Vertragsfreiheit zwischen Krankenkassen und Arzten. Damit stellt sich die Frage, wie dieser Markt konkret spielen soll: Unter den vorgesehenen Bedingungen der Vertragsfreiheit sollen die Krankenversicherungen unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Rahmenbedingungen wahlen konnen, mit welchen Arztinnen und Arzten sie noch Vertrage zur teilweisen Ruckerstattung der Rechnungen an die Patientinnen und Patienten abschliessen wollen. Gemass der Logik des Marktes soll damit eine KostenNutzen-Optimierung stattfmden: moglichst gute Qualitat zu moglichst geringem Preis. |