Beantragung medizinischer Rehabilitation in der Dermatologie

Autor: K. Breuer, W. Nürnberg
Rok vydání: 2009
Předmět:
Zdroj: Der Hautarzt. 61:47-54
ISSN: 1432-1173
0017-8470
Popis: Durch den Gesetzgeber wurde durch die Einfuhrung der neuen Rehabilitationsrichtlinien und das Wettbewerbsstarkungsgesetz die Beantragung und Gewahrung von Rehabilitationsmasnahmen neu geregelt. Seit 2007 konnen Leistungen zur Rehabilitation nicht mehr unabhangig von der Leistungsart und dem Kostentrager durch den Vertragsarzt verordnet bzw. beantragt werden. So wird von den Vertragsarzten gefordert, dass sie bei der Verordnung von Rehabilitation im Sinne der Tertiarpravention zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine entsprechende Qualifikation nach den neuen Rehabilitationsrichtlinien nachweisen konnen. Wie bisher konnen aber durch jeden Vertragsarzt ohne einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis Antrage auf Rehabilitation im Sinne der Tertiarpravention zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung und Beantragungen von Leistungen zur Primar- und Sekundarpravention bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt werden. Jedem Dermatologen steht zudem mit dem optimierten Hautarztbericht ein Instrument zur Verfugung, mit dem den Unfallversicherungstragern Empfehlungen zu Masnahmen der Sekundar- und Tertiarpravention bei berufsbedingten Hauterkrankungen mitgeteilt werden konnen. Um auch in Zukunft den Anspruch seiner chronisch kranken Hautpatienten auf Teilhabe Erfolg versprechend umsetzen zu konnen, sollte daher jeder dermatologische Vertragsarzt uber die Beantragung und Inhalte von Vorsorge- und Rehabilitationsangeboten informiert sein.
Databáze: OpenAIRE