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Das Waldgesetz Nr. 205 aus dem Jahr 1852 hat die Grundlagen des neuzeitlichen Waldrechts auf dem Gebiet der Tschechischen Republik geschaffen. Das Gesetz galt mit geringen Anderungen und Erganzungen bis zum Jahre 1961. Es regelte die Waldbewirtschaftung und den Waldschutz mit dem Ziel, besonders die Produktionsfunktion des Waldes, d. h. die Erzeugung des fur die Entwicklung der Industrie, des Verkehrs, des Bauwesens und weiterer Zweige der Volkswirtschaft erforderlichen Holzes, zu starken. Das Waldgesetz hat gleichzeitig geholfen, die planmasige und zielgerichtete Bewirtschaftung der Walder auf der erforderlichen fachkundigen Ebene einzufuhren, um den Wald gegen die damaligen Bedrohungen zu sichern. |