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Als der deutsche Staatsrechtler Ernst Rudolf Huber am 24. November 1941 im Alter von achtunddreißig Jahren die Rede zur Eröffnung der Reichsuniversität Straßburg hielt, war dies ein besonderer Moment. Für ihn selbst bedeutete dies ganz sicher den Höhepunkt seines bisherigen wissenschaftlichen Lebens. Er repräsentierte die deutsche Rechtswissenschaft und stand an der Spitze der zu gründenden Rechts- und Staatswissenschaftlichen Abteilung in einer Fakultät von Juristen und Nationalökonomen, die sich als modern und zukunftsweisend verstand. Zudem bedeutete die Eröffnung in Straßburg für viele der Beteiligten eine «Rückeroberung» des Elsass nach über zwanzigjähriger französischer Herrschaft und darüber hinaus die Hoffnung auf eine Revitalisierung der Wissenschaften unter reichsdeutschen Vorzeichen. Huber persönlich verstand seine Berufung, das kommt in vielen Passagen seiner Straßburger Erinnerungen zum Ausdruck, als eine «Rückkehr in das gesegnete rheinische Land».. |