Popis: |
Kinderpartizipation – ein unabdingbares Recht oder lediglich eine Modeerscheinung? Diese Frage stellt sich unter anderem im Kontext der Kindesverfahrensvertretung im zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren. Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1997 hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, Kinder in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen. Als Folge davon wurde mit der Erneuerung des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes der Art. 314a bis ZGB eingeführt, welcher die Partizipation von Kindern mittels einer Kindesverfahrensvertretung im zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren gewährleisten soll. Die Grundprinzipien der Sozialen Arbeit basieren auf den Menschen- und Kinderrechten. Demnach sind Professionelle verpflichtet, sich für die Partizipation von Kindern einzusetzen. Infolgedessen befasst sich diese Arbeit mit der Frage, ob das Instrument der Kindesverfahrensvertretung von Art. 314a bis ZGB dem Anspruch des Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Die Kindesverfahrensvertretung wird zunächst vorgestellt und rechtlich eingeordnet. Um eine umfassende Betrachtung zu gewährleisten, wird nebst der Beschreibung der Kindesverfahrensvertretung auch auf die Perspektive der Kinder eingegangen. Mit Hilfe des Partizipationsmodells von Thomas Jaun (2001) wird das Instrument der Kindesverfahrensvertretung anhand einzelner Partizipationsqualitätsmerkmale überprüft. Die Analyse soll aufzeigen, wo bei der Umsetzung des Art. 314a bis ZGB hinsichtlich der Partizipationsqualität noch Entwicklungsbedarf besteht. Resultierend daraus werden erforderliche Interventionen für die Praxis aufgezeigt. |