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Die Teilhabe am Arbeitsleben ist wesentlicher Bestandteil der gleichberechtigten gesellschaftlichen Partizipation und ein zentraler Aspekt der individuellen Selbstbestimmung. Im Lichte dieses Gedankens sieht der Gesetzgeber verschiedenste Leistungen, Hilfen und Unterstutzungen vor, um Menschen mit (drohenden) Behinderungen die Partizipation am Arbeitsleben zu ermoglichen. Diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden erbracht, um die Erwerbsfahigkeit dieser Menschen entsprechend ihrer Leistungsfahigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Erwerbsfahigkeit moglichst auf Dauer zu sichern. |