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Versicherungsschutz ist ein abstraktes Schutzversprechen1, eine dem Versicherten gegebene „Garantie“2, d.h. die zugesagte Bereitschaft des Versicherers, den in Geld veranschlagten Nachteil eines (Schaden-)Ereignisses dem Betroffenen zu kompensieren (= zugesagte Kompensationsbereitschaft)3. Gegen Zahlung einer in der Regel fest vereinbarten Pramie transferiert der Versicherungsnehmer ein Risiko4, beschrieben durch eine Wahrscheinlichkeitsverteilung, auf das Versicherungsunternehmen5. Unter der Bedingung des Eintritts des sogenannten Versicherungsfalles erbringt der Versicherer eine vereinbarte Versicherungs-(Geld-)Leistung. Die Bedingungen des Eintritts sowie die Hohe der Geldleistungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und durch andere Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern geregelt6. |