Unbedingt abwehrbereit, aber bedingt zuständig? Eine interdisziplinäre Evaluation der Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts

Autor: Pascal Schneiders
Rok vydání: 2019
Zdroj: UFITA. 83:238-278
ISSN: 2568-9185
DOI: 10.5771/2568-9185-2019-1-238
Popis: Anfang Februar 2019 legte das Bundeskartellamt (BKartA) eine wegweisende Entscheidung gegen Facebook vor. Es entschied, Facebook nehme in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung ein und missbrauche diese, um den Nutzern unverhältnismäßig viele Daten abzuverlangen. Mit der Entscheidung legt das BKartA Facebook die Pflicht zu einer Entflechtung von Daten auf. So dürfen Daten, die über Drittangebote oder zum Facebook-Konzern gehörende Dienste wie WhatsApp oder Instagram gesammelt werden, künftig nur noch mit expliziter Einwilligung des Nutzers dessen Facebook-Account zugeordnet werden. Bisher hatte Facebook in seinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass das soziale Netzwerk nur unter der Voraussetzung genutzt werden könne, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Facebook selbst argumentiert, das BKartA überschreite durch den Rückgriff auf datenschutzrechtliche Wertungen seinen Kompetenzbereich. Weitergehend wird mitunter kritisiert, eine derartige Konvergenz von Kartell- und Datenschutzrecht gehe mit zwar effektiven, aber willkürlichen Regulierungsmaßnahmen einher. Der vorliegende Beitrag nähert sich diesem Präzedenzfall aus kommunikationswissenschaftlicher, medienökonomischer und juristischer Perspektive. Diese Verschränkung erlaubt es, die Grundlagen und Bedingungen für das Vorliegen einer notwendigen Kausalität zwischen marktbeherrschender Stellung und einem missbräuchlichen Verhalten herauszuarbeiten und die Angemessenheit der Kartellamts-Entscheidung und zukünftiger Entscheidungen dieser Art umfassend zu beurteilen.
Databáze: OpenAIRE