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In einer Denkschrift von Anfang 1525 schlug Graf Albrecht von Mansfeld einen Zusammenschlus aller bergbauenden Fursten des Deutschen Reiches vor zu dem Zweck, ihre gesamte Silberproduktion zu vermunzen und zwar in einer reinen Silbermunze bei der Ausbringung der feinen Mark zu 10 Gulden.1 Diesen Vorschlag hatte er schon am 5. September 1524 den Raten Kurfurst Johanns und Herzog Georgs von Sachsen zu Naumburg unterbreitet. Er wurde im Laufe des Jahres 1525 weiter diskutiert und bildete die Grundlage der Verhandlungen uber die Munze auf dem Zeitzer Standetag im September 1525. Obwohl Herzog Georg von Sachsen bis dahin den Vorstellungen Graf Albrechts von Mansfeld zugeneigt hatte, schwenkte er nun, bewogen durch Gutachten Leipziger Kaufleute, wahrend dieser Verhandlungen um, weil er die mit einer Realisierung dieses Vorschlages verbundene Munzverschlechterung nicht mehr billigen woll-te. Damit begann der munzpolitische Gegensatz im Hause Wettin, der ab 1528 sogar zu einer mehrjahrigen Munztrennung der beiden sachsischen Linien fuhrte. Als Verfasser der eben angefuhrten Gutachten nennt Wilhelm Puckert in seiner 1862 veroffentlichten Studie uber ‚Das Munzwesen Sachsens 158–15452 Urban Ulrich, Andreas Matstedt, Hieronimus Walther, Kunz Kroll, Michael Pufler und Wolf Wiedemann. |