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Das Recht auf Gesundheit, das 1946 erstmalig in der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verankert wurde, ist seitdem in den wichtigsten internationalen und regionalen Menschenrechtsinstrumenten als fundamentales Menschenrecht anerkannt und ausgebaut worden. Wahrend sich Gesundheit selbstverstandlich nicht einklagen lasst, enthalt das Menschenrecht auf Gesundheit bestimmte gesetzlich durchsetzbare Bestandteile. Behinderte Menschen erfahren im Bereich der Gesundheit vielfaltige Diskriminierungen. Im Beitrag werden funf Kernthemen naher betrachtet: Modelle von Behinderung, Diskriminierung, Zwang, Pravention und Reproduktionsautonomie. Aus den Ausfuhrungen werden aus menschenrechtlicher Sicht Anforderungen an professionelles Handeln in der Behindertenarbeit abgeleitet. |