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Die geschichtliche Entwicklung hat gezeigt, dass die Fremdbestimmung immer mehr zugunsten des Selbstbestimmungsrechtes zuruckgedrangt wurde. Vor Jahrzehnten war die Ansicht vorherrschend, dass der Arzt als Experte aufgrund seines Fachwissens alleine das Wohl des Patienten zu bestimmen hatte. Die Legitimation fur die Behandlung wurde also aus dem uberlegenen Fachwissen des Arztes gezogen; ein Fachwissen, uber das der Patient nicht verfugt. Es war daher nur folgerichtig, den Patienten nicht einzubeziehen, ja ihn erst gar nicht die Entscheidung treffen zu lassen, ob eine medizinische Behandlung durchgefuhrt wird oder nicht. |